Voraussetzungen

Rechtliche Grundlagen

Die Ausübung von Psychotherapie ist nur Ärzten, Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz und Personen erlaubt, die eine amtsärztliche Prüfung bestanden haben.

Zulassungsvoraussetzungen zur Erteilung der Heilerlaubnis

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Nachweis mindestens einer abgeschlossenen Hauptschulausbildung
  • Wohnsitz in Deutschland, EU-Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Keine gesundheitliche Einschränkung hinsichtlich der Ausübung der Psychotherapie
  • Amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Feststellung, dass die Ausübung des Berufs keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.

Beim Beruf des Heilpraktikers für Psychotherapie handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein qualifiziertes Fachwissen, große Sorgfalt und persönliche Reife voraussetzt. Darüber sollten auch die geringen Zusatzbeschränkungen und die vergleichsweise kurze primäre Ausbildung nicht hinweg täuschen.

Aber: Auch wenn die Anforderungen in den letzten Jahren gewachsen sind, haben Teilnehmer, die sich durch einen fundierten Unterricht und durch intensives Selbststudium vorbereiten, gute Chancen.